Kurzbeschreibung
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Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Personen, die in ihrer betrieblichen Tätigkeit mit Lebensmitteln umgehen und diese in den Verkehr bringen, in entsprechende Hygienerichtlinien unterwiesen werden.

In § 4 der LMHV sind Lebensmittelhygieneschulungen nach der VO (EG) Nr. 852/2004 für alle Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, zwingend vorgeschrieben.

Die Wiederholungsschulung ist regelmäßig von den Verantwortlichen zu planen und soll jährlich wiederholt werden. Bitte bedenken Sie: auch Ihre Saison- und Aushilfskräfte, müssen ebenfalls vor Arbeitsantritt geschult werden.

Grundsätzlich wird sich die Schulung auf alle Hygienebereiche beziehen, die für Ihren Betrieb relevant sind, wie die Lebensmittel-, Personal- und Gerätehygiene. Die Durchführung der Schulung und die Teilnahme wird dokumentiert und nachgewiesen. Dieser Nachweis ist Ihrer zuständigen Behörde der Lebensmittelüberwachung auf Verlangen vorzulegen.

Mit Ihrer Teilnahme an dieser Schulung erfüllen Sie die Vorschriften aus der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie die Vorschriften aus § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und erlangen den Nachweis über die Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene.

Schulungsinhalte (beispielhaft)

Verordnung/ EG Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene,
Lebensmittel-, Personal- und Gerätehygiene, (DIN 10514)
Anforderung an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels,
Lebensmittelmikrobiologische Grundlagen,
Reinigung und Desinfektion,
Betriebliche Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit,
Havarie-Plan, Risiko- und Krisenmanagement,
Folge-Belehrung nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz